Rainer Raber

Bergbaugeschichten I

Die Anfänge in unserer Region (Kohlwald)

In unserer Region, damals zur Herrschaft Ottweiler Ottweiler gehörend, beschränkte sich die Kohlegewinnung im 17. bzw.18. Jahrhundert auf die Umgebung von Wellesweiler und den Kohlwald.

Die Gewinnung der Kohle erfolgte in einer regellosen „Gräberei“, in der Regel am sog. Ausgehenden der Flöze, also im Tagebau in Feldern, die verpachtet waren.

Nachweise darüber gibt es in einer Abrechnung gegenüber dem fürstlichen Oberamt von 1688, einer Anzeige gegenüber dem Oberamt von 1747 u.a.

Die Saarbrücken-Nassauische Zeit

Der Prozess

Der Grubenpächter Neurohr verklagte im Jahre 1746 seinen Assistenten Didion.

Er klagte auf Auflösung des Gesellschaftervertrages. Der Grund, immer wenn die Kinder von dem genannten Didion, diesem das Mittagessen brachten, trugen sie anschließend einen Sack Kohle mit heim. Dadurch wurde das Einkommen des Pächters wesentlich geschmälert.

Das Oberamt erkannte die Klage von Neurohr an und löste den mit Didion eingegangenen Gesellschaftsvertrag auf.

Im Jahre 1749 wurde vom Oberamt eine Untersuchung angeordnet, die den Abbau der Kohle untersuchen soll. Dabei stellte es sich heraus, dass der Pächter Foch  die Kohle nicht bergmännisch abbaut und der Pächter Neurohr nur Raublöcher grub, da ihm das Holz für einen Ausbau fehlte. Unter Auflagen wurde ihm das schließlich genehmigt.

All das führte schließlich dazu, dass mit dem 1. Mai 1753 alle Pachtverträge erloschen. Nur der Fürst (Wilhelm Heinrich) durfte die Kohle unentgeltlich beziehen.

Am 12. Dezember 1754 erließ der Fürst die Verordnung, dass all diejenigen, die bisher nach Kohle gruben, fortan den sogenannten „zehnten“ zu entrichten hatte. Außerdem wurde untersagt, dass künftig niemand mehr eine Steinkohlegrube mehr eröffnen durfte.

Erste behördliche Aufsicht in dieser Zeit

Im Jahre 1750 ist erstmals die Rede von einer Grube im Kohlwald, offensichtlich in der Nähe des Forst- bzw. Steigerhaus (Nähe Bauershaus)

Damit künftig kein Raubbau mehr geschieht und ausgekohlte Hohlräume ordnungsgemäß versetzt werden, wurde am 12. 10.1764 Georg Nikolaus Köhler aus Griesborn als Steiger bestellt und vereidigt.

Es wurde ihm nach § 2 aufgegeben, Obacht zu haben, dass die Bergarbeiter die Schemel nicht zu weit greifen oder aufheben, damit die Grube nicht vresch und zu Schaden gehauen werden mögen….

Er hatte nach § 4 die Zoll und Steinkohlengelder zu erheben.

Für seine Aufsicht und treu zu leistende Dienste soll ihm von jedem Fuder Steinkohle

zu graben ein Gulde, 5 Alb. Jährlich 4 Klafter Brennholz nebst dem Abgang von Grubenholz und fden freien Steinkohlenbrand bezahlt und verabreicht werden, wobei ihm die freie Wohnung nebst einem Stück Garten rings um das Haus und ein Stück Grundbirnland, ingleichen die Personal-Freiheit und der Wein-  und Bierschank gegen Bezahlung des gewöhnlichen Ohmgeldes eingeräumt und zugestanden wird.

Nutzung der Steinkohle für den Hausbrand

War den Untertanen bislang nur erlaubt, die Steinkohlen zum Dung der Felder und zum Kalkbrennen zu nutzen, erfolgte 1765 auch die Genehmigung zum Hausbrand und zwar mit folgendem Vorschlag der fürstlichen Regierung:

Man nehme ein hölzernes oder anderes Gefäss um die Kohlen vor dem Ofen damit aufzubewahren und die nach und nach aufgebende Quantität darnach abzumessen, zugleich aber auch die Proprotion der Wärme damit ausfindig machen zu können.

In dem eisernen Ofen, wozu die runden die tauglichsten in Ansehung des Rauches sind, lasse man einen Rost setzen. Auf diesem Rost  legt man die Kohlen, nach Proportion des Ofens und der zu verlangenden Hitze ordentlich übereinander; zünde die Kohlen mit kleingeschnittenem Holz unter dem Rost an und wann solche in Brand sind, werden die Holzkohlen mit dem noch nicht verbrannten kleinen Holz unter dem Rost mittels eines eisernen Hakens herausgezogen. Wenn nun die Steinkohlen zu brennen aufgehört haben und eine helle Kohle ausmachen, so werden die des Morgens aus dem Ofen genommenen kleinen Steinkohlen und Asche mit Wasser zu einem Teig gemacht und man schlägt diesen Teig vornen auf den Rost und über die halbe Glut der Steinkohlen im Ofen,

Damit aber die Steinkohlen unter diesem Teig nicht ersticken, so muß man mit einem Stock eines Daumens dicke 4 – 5 Löcher unterhalb des Rostes durch den Teig stoßen und des folgenden Morgens bei abermaligem Einhitzen den ausgedörrten Teig samt der vorrätigen Asche und toten Kohlen aus dem Ofen nehmen und daraus wie vorhin beschrieben worden, einen Teig formieren, wenn man vorher die starke tote Kohle davon abgesondert und angefeuchtet wieder zum Brand aufgelegt hat.

Kohle aus dem Ausland und Spionage

1768 verstarb Fürst Wilhelm-Heinrich und sein Sohn Ludwig folgte ihm in der Regierung nach.

Um zu vermeiden, dass Kohle aus dem Ausland (u.a. Preußen) gekauft wird, erließ erließ er 1769 eine Verordnung, die dies unter Strafe stellte.

Um den Bedarf im Oberamt zu decken, beschloss die fürstliche Kammer im gleichen Jahr eine neue Steinkohlengrube in Wellesweiler aufzumachen. Aus diesem Grunde wurde von Peter Eisenbeis, Peter Jakob Leibengut und der Gemeinde Wellesweiler Grund erworben.

1770 wurde die Grube eingerichtet.

Die unmittelbare Nähe zur pfalz-zweibrückischen Grenze sollte noch eine besondere Rolle spielen und zwar 1785.

Am 7. Juni 1785, morgens um 7 Uhr ging bei dem hiesigen Oberamte eine Requisition des Hofkammerrates Röchling ein, den Bergsteiger Conrad Boltz zu Wellesweiler unverweilet einsetzen zu lassen und ihn nicht eher auf freien Fuß zu stellen, bis ihre Durchl. Gnädigste Erlaubnis dazu erteilen würde. Boltz wurde also verhaftet.

Am 8. Juni erschien der Hofkammerrat selbst in Ottweiler und begann des Verhör.

Der Steiger Boltz erklärte wie folgt:

Am letzten Freitag sei eine Kutsche mit 3 fremden Herren nach Wellesweiler gekommen, welche sogleich nach ihm gefragt hätten, dass er ihnen die Grube zeigen möchte. Weil er von diesen Herren den Bergrat Jakoby, welcher bekanntlich schon vor etlichen Jahren bei Besichtigung der Bergwerke als commisarius gewesen, wohl gekannt habe, so hätte er kein Gedanken getragen, diesen Herrn die Grube zu zeigen.

Beim Einmgang in die Grube hätte einer der Herren auf die Uhr gesehen und am ende der Grube ein gleiches getan und darauf gesagt, dass sie bis dahin 20 Minuten zugebracht hätten. Unter diesen Herren habe sich ein fremder Herr aus dem Preussischen befunden, welcher sich besonders darüber gewundert, dass 3 Kohlen übereinander seien und sich einige Dachschiefern oder Dachblumen ausgebeten, welche ihm der Bergarbeiter Ort gegeben habe.

Nachdem diese Herren alles genau besichtigt hätten, so seien sie wiederum zurückgegangen und hätten ihm 6 Batzen und dem Bergarbeiter Ort 3 Batzen Trinkgeld gegeben.

Diese Sache war jedoch in anderer Gestalt hinterbracht worden. Man hatte angegeben, der pfalz-zweibrückische Regierungsrat Gräber, der Bergrat Jakoby und ein vorgeblicher preussischer Bergrat hätten die Grube in der Absicht besucht, um mit dem Kompass das Streichen der Kohlenflöze nach dem Zweibrückischen zu erforschen. Zu diesem Verdacht hatten die Uhr und der Umstand Veranlassung gegeben, dass der preussische Bergrat einen Stahl an den Felsen gesetzt hatte , um zu sehen, ob irgend eine magnetische Einwirkung stattfinde.

Boltz kam einige Tage später wieder frei.

Das Oberamt erließ jedoch eine Verordnung, dass solche Vorfälle künftig unter Strafe gestellt werden.

 

Französische Zeit (1793 bis 1814)

Im Jahre 1793 änderten sich die politischen Verhältnisse.

Am 13. Mai flüchtete Graf Ludwig, von Neunkirchen aus, über den Rhein.

Unser Land wurde im Auftrage der französischen Republik durch den  District Saarlouis verwaltet.  

Die Gründung einer Knappschaftskasse

Besonders zu erwähnten ist, dass unter der französische Verwaltung die Gründung einer Knappschaftskasse für Beamte und Bergleute im saarländischen Steinkohlebergbau in Angriff genommen wurde.

Auf eigene Anregung verpflichteten sich die Bergleute sämtlicher Gruben im ehemaligen Saarbrücker Nassauischen Gebiet in einem schriftlichen Vertrag zur gegenseitigen Unterstützung und bildeten unter dem Namen „Knappschafts-Kasse „

einen Fonds, dessen Verwendung einer aus ihrer Mitte gewählten Vertretung anvertraut wurde.

Gleichzeitig erließ der Berginspector Knoerzer am 1. Juli 1797 ein Arbeiter – Reglement mit 18 Artikeln, das u.a. die Vereinigung zu einer Knappschaft  voraussetzt und bei seiner Übertretung strafen vorsieht.

Das Reglement sieht u.a. vor, dass sich die Arbeiter während der Schicht aber auch im Alltagsleben sich ordentlich benehmen, pünktlich zur Arbeit, die Tätigkeit ordentlich verrichten  und ein gottgefälliges Leben führen.

Dies mußten die Bergleute beeiden. Ohne diesen Eid erfolgte keine Aufnahme in die Knappschaft.

Anspruch auf Leistung hatten erkrankte Genossen, Invaliden, Witwen und elternlose Waisen.

Ende 1799 war das Vermögen der Knappschaft so weit angewachsen, dass auch eine Begräbnishilfe ausgezahlt werden konnte.

Preußische Zeit 1814 -1918

Warum der Kohlwald und Wellesweiler preußisch wurden

In der Nacht vom 31. Dezember 1813 zum 1. Januar 1814 überquerten Deutsche Truppen den Rhein und die Grande Arme zog sich nach und nach zurück.  Am 5. und 6 Januar lagerten zum letzten Male französische Truppen in der Umgebung von Ottweiler. Am Verlauf des 6. Januar rückten preußische Truppen in die Stadt. Da die Preußen ein Auge auf die Bodenschätze geworfen hatten, machte sich sogleich ein Trupp schwarzer preußischer Husaren auf den Weg zum Kohlwald. Allerdings war die Bergkasse leer. Ungeachtet dessen studierten die, offensichtlich mit dem Bergbauwesen vertrauten Husaren die Geschäftsbücher um sich ein Bild über die Abbaumöglichkeiten zu informieren. Sie waren von dem inzwischen pensionierten geheimen Oberberghauptmann von Dechen auf die ungeheuren reichen Bodenschätze aufmerksam gemacht worden.

Die ganze Sache hatte jedoch einen Haken.

Nach dem Friedensschluss und dem Wiener Wiener Kongress 1815, wurde in Artikel 49. die Region um Ottweiler dem Grafen von Pappenheim als Entschädigung zuerkannt.

Nach Besichtigung des Reviers machten die Preußen dem Grafen von Pappenheim ein Angebot von 750.000 Reichstaler für den Erwerb der Region., ws dieser auch annahm.

Allerdings machten die Preußen doch noch einen Fehler. Sie glaubten die die Flöze würden in Wellsweiler enden, ansonsten hätten sie auch Bexbach und St. Ingbert erworben, statt es den Bayern zu überlassen.

 

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